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Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen
In diesem Teil sind die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Inanspruchnahme des Datenfernverarbeitungsdienstes für den Zugriff zu den DV-Archiven des Katasters und des Grundbuches der Autonomen Region Trentino-Südtirol angeführt.
Beschluss des Regionalausschusses vom 19. März 2001, Nr. 412 Ermächtigung zum Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Region und den öffentlichen Verwaltungen zwecks Inanspruchnahme des Datenfernverarbeitungsdienstes für den Zugriff zu den DV-Archiven des Katasters und des Grundbuches,Genehmigung des Vereinbarungsmusters und Festlegung der Einnahmenkapitel des Haushaltes der Region, auf denen die Beträge betreffend die Katastersondergebühren sowie die Grundbuchsgebühren gutgeschrieben werden können
Beschluss des Regionalausschusses vom 19. März 2001, Nr. 413 Ermächtigung zum Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Region und den Privatbenutzern  zwecks Inanspruchnahme des Datenfernverarbeitungsdienstes für den Zugriff zu den DV-Archiven des Katasters und des Grundbuches, Genehmigung des Vereinbarungsmusters und Festlegung der Einnahmenkapitel des Haushaltes der Region, auf denen die Beträge betreffend die Katastersondergebühren sowie die Grundbuchsgebühren gutgeschrieben werden können
Beschluss des Regionalausschusses vom 22. Oktober 2001 Nr. 1525 und diesbezügliches Dekret des Präsidenten vom 22. Oktober 2001 Nr. 15/L Festlegung der neuen Tarife der Grundbuchsgebühren sowie der Katastersondergebühren mit Wirkung vom 1. Januar 2002
Beschluß der Regionalregierung Nr.408 vom 28 April 2003 und diesbezügliches Dekret des Präsidenten vom 29 April 2003, Nr. 6/L - Änderung des Dekretes des Präsidenten der Region nr. 15/L vom 22 Oktober 2001 Ab 1. Juni können kostenlose Kopien und Auszüge gemäß Art. 29 des Regionalgesetzes Nr. 4 vom 14 August 1999 lediglich bei den Ämtern der Region und bei den Gemeinden, und ausschließlich für die Eigentümer und Inhaber von dinglichen Rechten ausgestellt werden
Regionalgesetz vom 17. April 2003, Nr.3  Delegierung der Verwaltungsbefugnisse auf den Sachgebieten Anlegung und Führung der Grundbücher, sowie Grund- und Gebäudekataster an die Autonome Provinz Bozen.
Dekret des Landeshauptmanns vom 25. August 2005 Nr. 39  Festlegung der neuen Tarife der Grundbuchgebühren und der Katastersondergebühren mit Wirkung ab 1. Oktober 2005.
Dekret des Landeshauptmanns vom 12. April 2006, Nr. 17 Änderung der Tarife der Grundbuchgebühren und der Katastersondergebühren mit Wirkung ab 1. Juli 2006.
Dekret des Landeshauptmanns vom 1. Oktober 2008, Nr. 55
Änderung der Tarife der Grundbuchgebühren und der Katastersondergebühren mit Wirkung ab 1. Jänner 2009


Dekret des Landeshauptmanns vom 19. Mai 2011, Nr. 18
Änderung der Tarife der Grundbuchgebühren und der Katastersondergebühren mit Wirkung ab 1. Juli 2011


Dekret des Landeshauptmanns vom 26. Juli 2012, Nr. 26
Änderung der Tarife der Grundbuchgebühren und der Katastersondergebühren mit Wirkung ab 1. September 2012